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Angestellte in kleinen Pensen

Neues Merkblatt bietet Hilfe bei Lohnabrechnung

Wer eine Teilzeit-Reinigungskraft oder Gartenhilfe beschäftig, weiss, wie kompliziert die Abrechnung der Sozial- und Steuerabgaben ist. Ein neues Merkblatt soll Abhilfe schaffen.
REINIGUNG, PUTZEN, REINIGEN, BERUF, ARBEIT, REINIGUNGSFRAU, PUTZFRAU, HAUSPUTZ, HAUSREINIGUNG, STOREN, LEITER, EIMER, GARTEN, ROLLLADEN MINDESTLOHN, MINDESTLOEHNE,
Das Abrechnen – beispielsweise für Reinigungskräfte – soll vereinfacht werden.
In Liechtenstein sind grundsätzlich sämtliche Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge wie AHV-IV-FAK, ALV, Pensionskasse usw. sowie die Lohnsteuerabzüge abzurechnen und abzuführen.

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