Staat muss «TAK-Wisi» 50'000 Franken zahlen
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die sofortige Unterbringung von Alois Büchel in die Psychatrie im Jahr 2014 ein «rechtswidriger Eingriff in dessen Freiheitsrechte» war. Bild: D. Schwendener (12.3.2018)
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