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Staat muss «TAK-Wisi» 50'000 Franken zahlen

Für die unrechtmässige Einweisung in die Psychatrie im Jahr 2014 erhält Alois Büchel Schmerzensgeld vom Staat.
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die sofortige Unterbringung von Alois Büchel in die Psychatrie im Jahr 2014 ein «rechtswidriger Eingriff in dessen Freiheitsrechte» war. 	Bild: D. Schwendener (12.3.2018)
Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die sofortige Unterbringung von Alois Büchel in die Psychatrie im Jahr 2014 ein «rechtswidriger Eingriff in dessen Freiheitsrechte» war. Bild: D. Schwendener (12.3.2018)
Die Geschichte um Alois Büchel – besser bekannt als «TAK-Wisi» – ist um ein juristi- sches Kapitel reicher. Aufgrund seiner unaufhörlich vorgebrachten Vorwürfe zu seinem nicht rechtmässigen ...

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