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Über 100 Bauten brauchen eine neue Bewilligung

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am 6. Juli 2018 entschieden, dass wer Ferienwohnungen oder -häuser vermietet, eine neue Baubewilligung benötigt. Denn als Urlaubsgast wohnt man gemäss VGH nicht, sondern das Wohnhaus wird dadurch gewerblich umgenutzt.
Haus am Brandiser
Im Ernst-Sommerlad-Haus «Am Brandiser» in Vaduz darf man wohnen. Wenn aber Feriengäste darin wohnen, dann muss der Eigentümer aufgrund des VGH-Urteils eine neue Baubewilligung einholen, da gemäss dem Gericht eine Nutzungsänderung vorliegt.
Auf der Online-Buchungsplattform  «airbnb» und auf der Tourismusseite von Liechtenstein Marketing sind weit über 100 Ferienwohnungen und -häuser gelistet, welche man für Urlaubszwecke mieten kann.

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