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Causa Aurelia Frick

Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Wie das «Volksblatt» schreibt, will die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil des Kriminalgerichts einlegen. Dieses hatte die ehemalige Regierungsrätin Aurelia Frick am Mittwoch in einer erneuten Verhandlung vom Vorwurf des Missbrauchs der Amtsgewalt freigesprochen.
Staatsanwaltschaft, Vaduz
Die Staatsantwaltschaft will das Urteil des Kriminalgerichts nicht akzeptieren.
«Wir haben Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld angemeldet», wird der leitende Staatsanwalt Robert Wallner von volksblatt.li zitiert.

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