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Nach Expertenprüfung

Sexuelle Gewalt: Krankenkasse zahlt neu die «Pille danach»

Die Leistungen der Krankenversicherung für Opfer von sexueller Gewalt werden erweitert. Sie decken künftig die Kosten von Notfallkontrazeptiva und Präparate zur HIV-Prophylaxe ab.
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Bei sexueller Gewalt neue Leistungen von der Kostenbeteiligung befreit – unter anderem die «Pille danach».
Liechtenstein hat im Jahr 2021 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, ratifiziert.

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