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Ausgleichssatz von 30 Prozent

Regierung schlägt horizontalen Ausgleich zwischen Gemeinden vor

An ihrer Sitzung vom Dienstag hat die Regierung den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Totalrevision des Finanzausgleichgesetzes genehmigt und für die Finanzausgleichsperiode 2024 bis 2027 einen horizontalen Ausgleichssatz von 30 Prozent vorgeschlagen.
Regierungsviertel
Die Regierung schlägt einen horizontaler Ausgleichssatz von 30 Prozent zwischen den Gemeinden vor.
Nach diversen parlamentarischen Vorstössen und einer ersten Vernehmlassung im Jahr 2019 hat die Regierung das bestehende Finanzzuweisungssystem an die Gemeinden nochmals einer eingehenden Prüfung unterzogen.

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