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An Änderung in der Schweiz angeglichen

Regierung beschliesst Abänderung der Betäubungsmittelverordnung

Die Regierung teilte am Donnerstag mit, dass zur Sicherung einer einheitlichen Regelung mit der Schweiz eine Abänderung der Betäubungsmittelverordnung beschlossen wurde.
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WARNINGMETH, METHAMPHETAMIN, KAMPAGNE, DROGENKAMPAGNE, DROGENPRAEVENTION,
Abänderung der Betäubungsmittelverordnung (Bild: LEO DUPERREX)

Die Schweiz hat am 4. April eine Änderung der schweizerischen Betäubungsmittelverzeichnisverordnung, BetmVV-EDI, veröffentlicht, die heute in Kraft tritt.  Diese Änderungen werden gemäss Regierung auch für Liechtenstein übernommen und treten gleichzeitig mit der Schweiz, also dem 15. Mai, in Kraft.

Durch die Übernahme der Änderungen soll eine Abweichung in Bezug auf kontrollierte Substanzen verhindert werden. Die vorgenommen Änderungen betreffen insbesondere die Bewilligung und Kontrolle von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Vorläuferstoffen und Hilfschemikalien sowie von Rohmaterialien und Erzeugnissen mit betäubungsmittelähnlicher Wirkung. «Die laufende Ergänzung dieser Verzeichnisse ist unter anderem eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels und des Missbrauchs neuer synthetischer Stoffe als Betäubungsmittel», heisst es in der Mitteilung der Regierung. (ikr)

 
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