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Neue Bauverordnung für Liftanlagen

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 16. Juni, die Bauverordnung abgeändert. Mit der Abänderung der Bauverordnung wird die Bewilligungspflicht für Aufzugsanlagen aufgehoben.
Lift
Bezüglich der Aufzugsanlagen sind nun rechtliche Verpflichtung aufgehoben.
Bisher sind Aufzugsanlagen einem gesonderten Genehmigungsverfahren unterzogen worden. Zusätzlich wurden sie von einer externen  Fachstelle in periodischen Zeitabständen im Hinblick auf den  ordnungsgemässen ...

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