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Massnahmen gegen Vogelgrippe verlängert

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Januar 2017 die seit letztem Herbst geltenden vorsorglichen Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest bis 31. März 2017 verlängert. Die gleichlautende Verordnung war ursprünglich auf den 31. Januar 2017 befristet.
Vogelgrippe
Die vorsorglichen Massnahmen gegen die Vogelgrippe werden verlängert.
Die Verlängerung der Massnahmen erfolgt parallel zum Vorgehen in der Schweiz. Dort gelten auf der Grundlage einer Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die gleichen Bestimmungen.

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