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Initiative zur Landtags-Auflösung wird geprüft

Basierend auf Artikel48, Absatz 3 der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein können 1500 wahlberechtigte Landesbürger oder vier Gemeinden durch Gemeindeversammlungsbeschlüsse eine Volksabstimmung über die Auflösung des Landtages verlangen. In Liechtenstein prüft derzeit eine Gruppierung die Lancierung einer entsprechenden Volksinitiative.
Liechtensteiner Landtag in Vaduz
«Ein zu prüfendes wirksames Mittel ist die Lancierung einer Volksinitiative zur Auflösung des Landtags», schreibt Markus Büchel in seiner Mitteilung an die Medien.
Wie Markus Büchel aus Vaduz in einer Mitteilung an die Medien schreibt, «herrscht bei vielen Bürgerinnen und Bürgern grosser Unmut»: Sie hätten das Vertrauen in den Landtag und die Regierung verloren.

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