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Höhere Mindestertragssteuer für juristische Personen

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. Mai 2016 den Bericht und Antrag zu Handen des Landtags betreffend die Abänderung von Art. 62 Abs. 2 des Steuergesetzes verabschiedet.
Regierungsgebäude Regierung Vaduz 140717
Die Regierung beantragt eine Erhöhung der Mindestertragssteuer für Juristische Personen.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag erfüllt die Regierung den Auftrag des Landtags aus dem Jahre 2013, die Mindestertragssteuer für juristische Personen in der zweiten Hälfte dieser Legislatur erneut zu ...

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