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Haupterwerbsort verantwortlich für Sozialversicherung

Die Regierung genehmigt die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in die Vaduzer Konvention. Mit der Übernahme der Verordnung, die im Verhältnis Schweiz-EU bereits seit 1. April 2012 und im EWR seit 1. Juni 2012 Anwendung findet, wird das seit Jahren mit der Schweiz erfolglos diskutierte Problem der versicherungsrechtlichen Unterstellung von Grenzgängern, die gleichzeitig in beiden Staaten arbeiten, gelöst.
Regierung, Staat, Fahne, Liechtenstein, Regierungsgebäude
Die Regierung übernimmt die Verordnung zur Sozialversicherung in die Vaduzer Konvention.
Dies entspricht einer langjährigen Forderung der liechtensteinischen Wirtschaft. Neu gilt nun: Wird im Wohnsitzstaat eine Nebenerwerbstätigkeit von weniger als 25 % ausgeübt, so ist der Staat zuständig, in dem die ...

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