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Anpassung der Verordnung «Jugend + Musik»

Grenzgängerregelung und Ausbildung für J+M-Leiter verbessert

Die bisher dreiteilige Ausbildung für J+M-Leiter werde auf zwei Module reduziert und sei ab 1. Juli auch für Grenzgänger zugänglich, teilt die Regierung am Freitag mit.
von Redaktion
Mitteilung der Regierung (Bild: Archiv)

Seit 2019 ist Liechtenstein Teil des Schweizer Programm «Jugend + Musik». « Ziel des Programms ist es, Kinder und Jugendliche zur musikalischen Aktivität zu führen und damit ihre Entwicklung und Entfaltung ganzheitlich zu fördern», schreibt die Regierung in der Medienmitteilung. Mit der Teilnahme Liechtensteins am Programm ist der Zugang zu dessen Angeboten auch für Liechtensteiner gesichert. Nun überarbeitete die beiden Länder das gemeinsame Programm, wie die Regierung am Freitag mitteilte.

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Programm liess noch einige Fragen offen. Diese sollen nun in der überarbeiteten Verordnung geklärt werden: Zu einem betreffe eine zentrale Neuerung die Grenzgängerregelung. Bei vielen Musikpädagoginnen und -pädagogen handle es sich um Grenzgänger, so die Regierung. Neu sei die Ausbildung zur J+M-Leiterin und J+M-Leiter ab 1. Juli auch für Personen ohne Liechtensteiner oder Schweizer Staatsbürgerschaft bzw. Wohnsitz in Liechtenstein oder der Schweiz zugänglich. Gleichzeitig soll die Ausbildung vereinfacht werden: «Die bisher aus drei Teilen bestehende Ausbildung wird auf zwei Module reduziert, ohne Abstriche bei der Qualität der pädagogischen und musikalischen Inhalte», so die Regierung.  Zudem werde nicht mehr zwischen J+M-Kursen und -Lagern unterschieden, sondern alles unter dem Begriff "J+M-Angebote" zusammengefasst. So werde die Einreichung von Angeboten einfacher und übersichtlicher. (ikr)

Artikel: http://www.vaterland.li/liechtenstein/politik/grenzgaengerregelung-und-ausbildung-fuer-jm-leiter-verbessert-art-603115

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