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Gesetzeslücke bewahrt vor Führerscheinentzug

An einem Oktoberabend vor zwei Jahren nahm eine Geschichte ihren Lauf, die seither die Liechtensteiner Rechtsmittelinstanzen beschäftigt hat. Damals war ein in Liechtenstein wohnhafte Fahrzeuglenker auf einer Schweizer Autobahn mit netto 121 statt der erlaubten 80 Stundenkilometer in eine Radarkontrolle geraten. Somit machte er sich einer schweren Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz schuldig. Jezt hat der Staatsgerichtshof entschieden: Der Führerschein wurde ihm zu Unrecht entzogen – so wie auch weiteren rund 90 Personen.
PK Regierung 141010
Verkehrsministerin Marlies-Amann-Marxer und MFK-Leiter Fidel Frick erklärten vor den Medien die neue Rechtslage.
Die zuständige Kantonspolizei informierte, wie in solchen Fällen üblich, die Liechtensteiner Motorfahrzeugkontrolle (MFK) über den Tatbestand.

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