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Der FMA bleibt ein Jahr für eine neue Lösung

Der Staatsgerichtshof (StGH) hat Teile der Amtshilferegelung der Finanzmarktaufsicht (FMA) als verfassungswidrig beurteilt. Die Rechtswirksamkeit ist um ein Jahr aufgeschoben worden. Damit kann die FMA gegenüber ausländischen Behörden weiterhin Amtshilfe leisten. Für die darauffolgende Zeit arbeitet die FMA mit der regierung an einer Lösung.
FMA
Erneut war eine Beschwerde gegen die Amtshilferegelung der FMA erfolgreich.
Der StGH hat im Juli Teile der Amtshilferegelung im Finanzmarktaufsichtsgesetz (FMAG) als verfassungswidrig aufgehoben. Der StGH hat gleichzeitig die Rechtswirksamkeit um ein Jahr ab der Kundmachung, die per 11.

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