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Aufenthaltsbewilligungen werden verlost

In diesem Jahr führt das Ausländer- und Passamt wiederum zwei Auslosungsverfahren für Aufenthaltsbewilligungen durch. Für die Teilnahme an der ersten Auslosungsrunde können sich Staatsangehörige eines EWR- Mitgliedstaates bis zum 28. Februar bewerben, wie am Mittwoch bekannt gegeben wurde.
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Bis Ende Februar können sich EWR-Bürger, die gerne nach Liechtenstein ziehen möchten, für die erste Auslosung des Jahres anmelden. - FOTOS + COPYRIGHTS: DANIEL OSPELT
2015 führt das Ausländer_ und Passamt zwei Auslosungsverfahren durch, in denen mindestens 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden.

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