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Keine amtlichen Schätzungen mehr für private Zwecke

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 19. Mai 2020 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die amtliche Schätzung von Grundstücken und Gebäuden verabschiedet. Künftig soll die amtliche Schätzungskommission nicht mehr für private Zwecke zur Verfügung stehen.
Laut aktuellem Schätzungsgesetz, das 2017 in Kraft getreten ist, kann jeder - unabhängig ob Behörde, Gemeinde oder Privatperson - eine amtliche Schätzung anfordern.

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