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Corona-Massnahmen für Verwaltung verlängert

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie und der erneut steigenden Fallzahlen soll die Geltungsdauer des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus bis Ende dieses Jahres verlängert werden.
Regierungsgebäude Vaduz
Der vom Staat finanzierte Beitrag bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. August einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtages verabschiedet. Am 8. April  ist das COVID-19-VJBG in Kraft getreten.

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