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Noch keine «Qurantänesünder» entlarvt

Der Abgleich von Passagierdaten mit Rückkehrern aus Risikoländern, die sich bei der Behörde meldeten, zeigt erfreuliche Ergebnisse.
Passengers walking in the airport terminal
Das Amt für Gesundheit hat zwecks Kontrolle bereits auf Passagierdaten zurückgegriffen.
Seit dem 6. Juli besteht für Personen, die aus Risikoländern oder -gebieten in die Schweiz zurückkehren, die Pflicht, sich innerhalb von zwei Tagen bei der zuständigen kantonalen Stelle zu melden und eine zehntätige ...

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