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Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 12. April 2016 die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) beschlossen. Die Verordnungsänderung dient der Rechtsangleichung an den EWR und die Schweiz.
Motorrad
Neu wird die Leistung bei der Motorrad-Kategorie «A beschränkt» von heute 25 auf 35 Kilowatt erhöht.
Neu wird die Leistung bei der Motorrad-Kategorie «A beschränkt» von heute 25 auf 35 Kilowatt erhöht. Dies bedeutet eine Anpassung an die Führerschein-Klasse A2, welche in Europa eingeführt wurde.

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