Erleichterte Einreise nach Österreich
Online-Registrierungspflicht entfällt
«Wir alle haben in den vergangenen Monaten sehr deutlich gemerkt, wie stark Vorarlberg mit dem Bodenseeraum vernetzt ist», so Wallner weiter: «Deshalb habe ich mich intensiv für die Abschaffung des Einreiseformulars eingesetzt und ich begrüße diese Maßnahme ausdrücklich. Die Infektionszahlen im Bodenseeraum sind inzwischen soweit gesunken, dass dieses Formular absolut überflüssig geworden ist. Wir haben damit eine wichtige Erleichterung im grenzüberschreitenden Verkehr erreicht.»
Auch Landesrat Christian Gantner zeigt sich erfreut über diese Entscheidung: «Es ist positiv, dass die Einreiseregistrierung entfällt, weil diese für alle Betroffenen und auch für unsere Gesundheitsbehörden mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist.»
Die Reiseregistrierung bei Einreise aus Ländern mit stabiler Infektionslage («Anlage A») muss nur mehr dann erfolgen, wenn kein 3G-Nachweis erbracht werden kann.
Personen, die einen Corona-Test erst nach Einreise in Österreich durchführen, da sie keinen entsprechenden 3G-Nachweis vorlegen konnten, müssen sich weiterhin im Voraus online unter https://entry.ptc.gv.at/ registrieren. Die Regelung für die Einreise aus Risikostaaten («Anlage B1») oder Virusvariantengebieten («Anlage B2») bleibt unverändert. Zu den Ländern mit geringem Infektionsgeschehen («Anlage A») zählen derzeit beliebte Urlaubsländer wie Griechenland, Italien oder Spanien.
Aktuelle Informationen zu den Einreisestimmungen nach Vorarlberg auf der Startseite des Landes www.vorarlberg.at und unter www.vorarlberg.at/verkehr abrufbar. (pd)
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