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Entscheid Staatsgerichtshof

2G-Zertifikatspflicht war verfassungs- und gesetzwidrig

Der Staatsgerichtshof ist nachträglich zu folgendem Entscheid gekommen: Die 2G-Zertifikatspflicht ist aufgrund einer mangelnden gesetzlichen Grundlage verfassungs- und gesetzwidrig gewesen, die Maskenpflicht für Kinder ab sechs Jahren war hingegen sowohl verfassungs- als auch gesetzeskonform.
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Für die 2G-Zertifikatspflicht fehlt laut Staatsgerichtshof die gesetzliche Grundlage.
Im Januar wurde beim Staatsgerichtshof ein weiterer Normenkontrollantrag im Zusammenhang mit der Coronapandemie eingereicht: Es handelte sich um einen Antrag von 444 Antragstellern auf Prüfung der Verfassungs- und ...

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