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Zu viel bezahlte Gebühr wird rückerstattet

Wer die Rechnung für die Radio- und TV-Empfangsgebühren der Billag bereits bezahlt hat, erhält die unrechtmässig erhobene Mehrwertsteuer rückerstattet. Das BAKOM setzt damit das Bundesgerichtsurteil vom April um. Die Beträge sind allerdings relativ klein.
Die Billag-Rechnungen fallen rückwirkend ab April 2015 etwas tiefer aus. Wer zu viel eingezahlt hat, dem wird das Geld von der nächsten Rechnung abgezogen.
Die Billag-Rechnungen fallen rückwirkend ab April 2015 etwas tiefer aus. Wer zu viel eingezahlt hat, dem wird das Geld von der nächsten Rechnung abgezogen.
Das Bundesgericht hatte entschieden, dass die Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstehen.

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