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Weniger Zins auf Altersguthaben

Der Bundesrat senkt auf nächstes Jahr den Mindestzinssatz in der obligatorischen Beruflichen Vorsorge von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent. Er folgt damit einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Berufliche Vorsorge.
Altersguthaben müssen ab 2016 nur noch zum mindestens 1,25 Prozent verzinst werden. (Archivbild)
Altersguthaben müssen ab 2016 nur noch zum mindestens 1,25 Prozent verzinst werden. (Archivbild)
Diese hatte sich Ende August mehrheitlich für eine Senkung des Mindestzinssatzes ausgesprochen. In der Sitzung gab es auch Anträge für einen wesentlich tieferen Satz.

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