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Weko verbietet Hotelplattformen eine Klausel

Hotelbuchungsplattformen dürfen von den Hotels keine Bestpreis-Garantie verlangen. Das hat die Wettbewerbskommission (Weko) nach Untersuchungen gegen Booking.com, Expedia und HRS entschieden. Die Weko beurteilt die Vertragsklausel als Verstoss gegen das Kartellgesetz.
Hotels dürfen nicht zu Bestpreis-Garantien verpflichtet werden. Das hat die Weko entschieden. Hotelschlüssel an der Reception.
Hotels dürfen nicht zu Bestpreis-Garantien verpflichtet werden. Das hat die Weko entschieden. Hotelschlüssel an der Reception.
Die Plattformen hatten von den Hotels verlangt, auf keinem anderen Vertriebskanal tiefere Preise oder eine grössere Anzahl Zimmer anzubieten.

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