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Weko büsst Verzinkereien wegen Absprachen

Jahrelang haben neun Feuerverzinker in der Schweiz Mindestpreise, Zuschläge und Preiserhöhungen abgesprochen. Die Wettbewerbskommission (Weko) büsst die Unternehmen nun mit insgesamt rund 8 Millionen Franken. Die Firmen kommen dank ihrer Kooperation glimpflich davon.
Die Weko hat Feuerverzinker wegen Preisabreden mit insgesamt 8 Millionen Franken gebüsst.
Die Weko hat Feuerverzinker wegen Preisabreden mit insgesamt 8 Millionen Franken gebüsst. (Bild: KEYSTONE/PETER KLAUNZER)

Die Feuerverzinker aus der Deutschschweiz und dem französischen Teil des Wallis trafen zwischen 2004 und Anfang 2016 regelmässig Preisabreden. So vereinbarten sie etwa, den sogenannten Rohstoff- und Zinkteuerungszuschlag sowie den Transportmehrkostenzuschlag zu erheben. Alle paar Jahre machten sie Preiserhöhungen ab.

Derartige Preisabreden auf gleicher Marktstufe seien volkswirtschaftlich besonders schädlich und stellten einen schweren Verstoss gegen das Kartellgesetz dar, schreibt die Weko in einer Mitteilung vom Freitag. Allerdings reduzierten die Wettbewerbshüter die Sanktionen, weil die Unternehmen unmittelbar nach der Untersuchungseröffnung Selbstanzeigen eingereicht hatten.

Ins Rollen gebracht hatte die Untersuchung eine Unternehmung, die die Weko über das Kartell informiert hatte. Dank einer Kronzeugenregelung wurde diese Firma nicht gebüsst.

Klare Regelungen getroffen

Die Weko startet Anfang 2016 mit Hausdurchsuchungen eine Untersuchung. Weil alle noch aktiven Feuerverzinkungsunternehmen sowie die Vereinigung Schweizerischer Verzinkereien (VSV) kooperierten und zu einvernehmlichen Regelungen Hand boten, konnte das Verfahren zügig abgeschlossen werden, wie es in der Mitteilung heisst.

In diesen Regelungen wurden für die Zukunft klare Verhaltensweisen festgelegt. Der Weko-Entscheid kann noch an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Sanktioniert wurden die Unternehmen der Galvaswiss-Gruppe, die Gesellschaften der SDL-Gruppe, die Vezrinkerei Lenzbrug AG, die Verzinkerei Oberuzwil AG, die Verzinkerei Unterlunkhofen AG, die Verzinkerei Wattenwil AG, die zur ESTECH-Gruppe gehörende Verzinkerei WEttingen AG und die Verzinkerei Wollerau AG.

Das Unternehmen Zingurie, Sablage, Métallisation SA (ZSM) bekam keine Sanktion, weil es in Konkurs ist. Weiter wurde das Verfahren gegen die Verzinkerei Stooss (AG) eingestellt, die mittlerweile liquidiert wird. Sie war laut den Untersuchungsergebnissen nicht an den Abreden beteiligt.

Feuerverzinkung ist ein Korrusionsschutzverfahren für Stahl. Indem Stahlteile wie Schrauben oder Geländer in ein Zinkbad getaucht werden, wird verhindert, dass sie rosten. (sda)

 
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