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Wasserzinsen werden nicht gesenkt

Die Wasserkraftwerke sollen für die Nutzung des Wassers weiterhin eine Abgabe in heutiger Höhe bezahlen. Nach Kritik in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat darauf, das Wasserzinsmaximum zu senken. Entscheiden wird das Parlament.
Der Bundesrat verzichtet darauf, die Wasserzinsen zu senken. (Symbolbild)
Der Bundesrat verzichtet darauf, die Wasserzinsen zu senken. (Symbolbild) (Bild: KEYSTONE/AXPO)

Sein Vorschlag habe sich nicht als mehrheitsfähig erwiesen, schreibt der Bundesrat in der am Mittwoch verabschiedeten Botschaft ans Parlament. Er bedauere, dass sich die Branche und die Kantone nicht aufeinander zubewegt hätten.

Nun schlägt der Bundesrat vor, das heutige Wasserzinsmaximum bis 2024 beizubehalten. Eine neue Regelung für den Wasserzins soll erarbeitet werden, sobald die künftigen Rahmenbedingungen klarer ersichtlich sind.

Damit haben sich vor allem die Bergkantone durchgesetzt, die sich gegen eine Senkung wehrten. Auch die Parteien und die Strombranche hatten die Vorschläge des Bundesrates in der Vernehmlassung allerdings kritisiert.

Geltende Regelung befristet

Der Wasserzins ist eine Abgabe für das Recht, ein öffentliches Gewässer exklusiv zur Erzeugung von elektrischer Energie zu nutzen. Die Kantone legen die Höhe fest, doch setzt der Bund ein Maximum. Heute liegt dieses bei 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung. Die geltende Regelung ist befristet bis Ende 2019.

Der Bundesrat wollte ursprünglich ab 2023 ein neues Modell einführen: Das Wasserzinsmaximum sollte aus einem fixen und einem vom Marktpreis abhängigen Teil festgelegt werden. Für die Jahre 2020 bis 2022 schlug der Bundesrat vor, das Maximum auf 80 Franken zu senken. Als Alternative stellte er zur Diskussion, den Wasserzins nur für jene Kraftwerke zu reduzieren, die klar defizitär sind.

Befreiung für neue Kraftwerke

Nun verzichtet der Bundesrat auf beide Varianten. Festgehalten hat er an Erleichterungen beim Ausbau der Wasserkraft: Neue Wasserkraftwerke, die mit einem Investitionsbeitrag gefördert werden, sollen für zehn Jahre vom Wasserzins befreit werden. Bestehende Anlagen, die erheblich erweitert oder erneuert werden, müssen während zehn Jahren auf der zusätzlichen Bruttoleistung keinen Wasserzins zahlen.

Weiter schlägt der Bundesrat vor, dass die Zuständigkeit zum Abschluss internationaler Vereinbarungen im Bereich der Wasserkraftnutzung an Grenzgewässern an ihn delegiert wird. Die Zuständigkeit des Energiedepartements (UVEK) soll präzisiert werden.

Wichtig für Bergkantone

Heute spülen die Wasserzinsen den Standortkantonen und -gemeinden der Wasserkraftwerke jährlich rund 550 Millionen Franken in die Kassen. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Senkung auf 80 Franken wären die Einnahmen auf 400 Millionen Franken gesunken.

Ein Grossteil der Einnahmen entfällt auf die Bergkantone Wallis, Graubünden, Tessin und Uri sowie auf die Kantone Bern und Aargau. Vor allem in den Kantonen Graubünden, Uri und Wallis sind die Einnahmen aus den Wasserzinsen wichtig.

Kompromiss gescheitert

Bei der Präsentation der ursprünglichen Vorschläge hatte sich Energieministerin Doris Leuthard überzeugt gezeigt, dass eine Senkung auf 80 Franken sowohl die Interessen der Wasserkraftwerke als auch jene der Berggebiete angemessen berücksichtige. Sie wies auf die hohen Eigenkapitalquoten mancher Wasserkraftwerke hin. Gleichzeitig stellte sie fest, die Kantone hätten mit einem Wasserzinsmaximum von 80 Franken lange gut gelebt.

Die Obergrenze war wegen steigender Strompreise erhöht worden. 2008 erreichten die Strompreise mit einem Jahresdurchschnittswert von 118 Franken pro Megawattstunde einen Höchststand. Bis 2016 sanken sie dann aber auf 41 Franken pro Megawattstunde. Die Wasserzinsen machten über die Jahre 2000 bis 2016 durchschnittlich ungefähr einen Rappen pro Kilowattstunde beziehungsweise rund 20 Prozent der Gestehungskosten aus.

Anpassungsfähiges Modell

Das künftige Wasserzinssystem sollte sich an sich verändernde Marktsituationen anpassen können, schreibt der Bundesrat. In der Botschaft ans Parlament skizziert er mögliche Ansätze für eine Flexibilisierung. Zur Diskussion steht auch, auf eine betragsmässige Obergrenze zu verzichten und lediglich die Kriterien für die Begrenzung des Wasserzinses zu umschreiben.

Prüfen will der Bundesrat ferner, ob der Bund im aktuellen Verfassungsrahmen gänzlich auf die Setzung von Schranken verzichten könnte. Damit würde die Kompetenz zur Regelung des Wasserzinses vollständig den Kantonen überlassen. Die Branche hatte in der Vernehmlassung ein Modell vorgeschlagen, wonach die Verbraucher eine Abgabe bezahlen müssten. Auch dieses erwähnt der Bundesrat. (sda)

 
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