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Referenzzinssatz für Mieten sinkt nicht

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können deshalb keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen, Hausbesitzer indes die Mietzinsen gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.
Mieterinnen und Mieter können gestützt auf den Referenzzinssatz keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen - der Satz verharrt bei 1,5 Prozent.  (Themenbild)
Mieterinnen und Mieter können gestützt auf den Referenzzinssatz keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen - der Satz verharrt bei 1,5 Prozent. (Themenbild) (Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Freitag mitteilte, verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz auf dem Stand von 1,5 Prozent. Auf diesen rekordtiefen Wert ist der Satz genau vor einem Jahr gefallen.

Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit Herbst 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt, der sich in Schritten von einem Viertelprozent verändern kann. Dieser ersetzt den zuvor in den einzelnen Kantonen massgebenden Zinssatz für variable Hypotheken.

Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er schrittweise. Seit Juni letzten Jahres liegt er bei 1,5 Prozent. Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist angezeigt, wenn der Durchschnittszinssatz auf unter 1,38 Prozent sinkt oder auf über 1,62 Prozent steigt. (sda/awp)

 
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