­
­
­
­

Referenzzins für Wohnungsmieten bleibt tief

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mieten gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert auf dem Stand von 1,25 Prozent. Mieterinnen und Mieter können somit beim Vermieter keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung geltend machen.(Symbolbild)
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert auf dem Stand von 1,25 Prozent. Mieterinnen und Mieter können somit beim Vermieter keinen Anspruch auf eine Mietzinssenkung geltend machen.(Symbolbild)
Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Dienstag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im letzten März gefallen.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­