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Doppelter Otto vor Luzerner Kantonsgericht

Wer darf in der Schweiz den Markennamen "Otto" nutzen: Mit dieser Frage hat sich am Mittwoch das Luzerner Kantonsgericht befasst. Der Schweizer Discounter Otto's sieht sich von der älteren deutschen Otto Group bedroht, insbesondere was den Online-Handel angeht.
Erkennt in der Schweiz fast jeder: Das Logo von Otto's war Teil der Gerichtsverhandlung im Namensstreit. (Archivbild)
Erkennt in der Schweiz fast jeder: Das Logo von Otto's war Teil der Gerichtsverhandlung im Namensstreit. (Archivbild)
Bislang herrschte Koexistenz zweier ungleicher: Die 1949 in Hamburg gegründete Otto Group - heute nach Amazon zweitgrösste Online-Händlerin der Welt - expandierte bereits lange vor der Gründung von Otto's ...

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