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Neuer Entscheid zur Billag-Mehrwertsteuer

Der Nationalrat verlangt, dass die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehempfangsgebühren zurückerstattet wird, und zwar rückwirkend auf fünf Jahre. Er hat mit 126 zu 32 Stimmen bei 7 Enthaltungen einer Motion seiner Fernmeldekommission zugestimmt.
Der Nationalrat will die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Billag-Mehrwertsteuer regeln. (Symbolbild)
Der Nationalrat will die Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Billag-Mehrwertsteuer regeln. (Symbolbild)
Das Bundesgericht hatte im April 2015 entschieden, dass die Gebühren nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterstehen.

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