Klarere Regeln für zivile Drohnen gefordert

So empfiehlt das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung (TA-Swiss) in einem am Dienstag vorgestellten Bericht, die gesetzlichen Grundlagen zur Beurteilung der technischen Sicherheit ziviler Drohnen zu überprüfen. Insbesondere müsse der Begriff "Drohne" klar definiert und in die Gesetzgebung aufgenommen werden. Für verschiedene Flugmodelle brauche es auch unterschiedliche Regeln.
Zudem müsse ein nationales System zur Registrierung und Identifizierung von zivilen Drohnen eingerichtet werden. Für die Ausbildung von Drohnenpiloten seien ebenfalls Richtlinien nötig.
Eine weitere prioritäre Empfehlung des Experten-Berichts ist indes bereits von der Realität überholt worden. So hat die Schweizer Flugsicherung Skyguide jüngst angekündigt, ein nationales Luftverkehrsmanagementsystem für zivile Drohnen einzurichten. Damit soll es möglich sein, den Luftraum für die Drohnenwirtschaft zu öffnen.
Die Schaffung eines solchen "U-Space" oder UTM (Unmanned Traffic Management) wird im TA-Swiss-Bericht ebenso empfohlen, damit die Sicherheit der übrigen Luftraumnutzer gewährleistet werden kann. Dies gelte insbesondere für den Fall, dass die Drohne ausserhalb der Sichtweite des Piloten fliege. In solchen Flügen liegt genau das Hauptinteresse der Drohnenwirtschaft, da sie vielfältige Anwendungen ermöglichen.
In der Schweiz werden pro Jahr 22'000 Drohnen verkauft. Mehr als 100'000 ziehen bereits ihre Bahnen am Himmel, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. (sda)
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