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Keine Verurteilungen im Phishing-Prozess

Im Phishing-Prozess vor dem Bundesstrafgericht muss ein ordentliches Vorverfahren abgewickelt werden. Weil das Gericht die Zuständigkeit eines Schweizer Gerichts für im Ausland begangene Taten in Frage stellte, muss nun die Bundesanwaltschaft erneut über die Bücher.
Im Phishing-Prozess am Bundesstrafgericht wurde die Anklageschrift an die Bundesanwaltschaft zurückgewiesen. Somit gibt es im ersten Prozess dieser Art in der Schweiz noch kein abschliessendes Urteil.
Im Phishing-Prozess am Bundesstrafgericht wurde die Anklageschrift an die Bundesanwaltschaft zurückgewiesen. Somit gibt es im ersten Prozess dieser Art in der Schweiz noch kein abschliessendes Urteil.
Der Fall werde zur Durchführung eines ordentlichen Vorverfahrens an die Bundesanwaltschaft zurückgewiesen, sagte die Richter zum Beginn der Urteilsverkündung.

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