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Julius Bär muss im DDR-Fall bezahlen

Im Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen hat Julius Bär auch vor dem Bundesgericht den Kürzeren gezogen. Die Bank wurde nun endgültig zu einer Zahlung von rund 150 Millionen Franken verurteilt. Der Betrag ist durch eine Rückstellung gedeckt.
Die Bank Julius Bär muss im Streit um verschollene DDR-Vermögen rund 150 Millionen Franken bezahlen. Das hat das Bundesgericht letztinstanzlich so entschieden.(Archivbild)
Die Bank Julius Bär muss im Streit um verschollene DDR-Vermögen rund 150 Millionen Franken bezahlen. Das hat das Bundesgericht letztinstanzlich so entschieden.(Archivbild)
Konkret habe das höchste Schweizer Gericht eine Klage der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) gegen Julius Bär in Höhe von rund 97 Millionen Franken plus Zinsen seit 2009 bestätigt, ...

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