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Hypo-Referenzzinssatz bleibt unverändert

Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mietzinsen gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.
Mieterinnen und Mieter haben vorerst kein Anrecht auf eine Mietzinssenkung - der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt bei 1,5 Prozent. (Archivbild)
Mieterinnen und Mieter haben vorerst kein Anrecht auf eine Mietzinssenkung - der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt bei 1,5 Prozent. (Archivbild)
Wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag auf ihrer Webseite mitteilte, verbleibt der hypothekarische Referenzzinssatz auf dem Stand von 1,5 Prozent.

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