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Deutsches Verfassungsgericht beanstandet EZB

Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstösst teilweise gegen das deutsche Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die deutsche Regierung soll den massiven Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) entgegentreten. (Archivbild)
Die deutsche Regierung soll den massiven Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) entgegentreten. (Archivbild)
Mit dem Urteil, das Gerichtspräsident Andreas Vosskuhle am Dienstag verkündete, hatten Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg.

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