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Beschwerde zum Innovationspark abgelehnt

Das Zürcher Stimmvolk wird nicht über den Richtplaneintrag des Innovationsparks Dübendorf abstimmen können. Das Bundesgericht hat die Stimmrechtsbeschwerden des Forums Flugplatz Dübendorf und eines seiner Mitglieder abgewiesen.
Stimmrechtsbeschwerde abgelehnt: Das Zürcher Stimmvolk wird nicht über den Richtplan zum geplanten Innovationspark entscheiden.
Stimmrechtsbeschwerde abgelehnt: Das Zürcher Stimmvolk wird nicht über den Richtplan zum geplanten Innovationspark entscheiden.
Der Zürcher Kantonsrat beschloss am 29. Juni 2015 mit 113 gegen 47 Stimmen eine Teilrevision des kantonalen Richtplans.

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