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Bayer muss für Yasmin-Folgen nicht bezahlen

Der Pharmakonzern Bayer ist für seine Verhütungspille Yasmin nicht haftbar. Er muss einer an einer Lungenembolie erkrankten und heute schwer behinderten jungen Frau weder Schadenersatz noch Genugtuung bezahlen. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Die Antibabypillen "Yasmin" und "Yaz" (Symbolbild)
Die Antibabypillen "Yasmin" und "Yaz" (Symbolbild)
Die damals 16-Jährige nahm die Verhütungspille Yasmin seit rund zwei Monaten ein, als sie 2008 eines Morgens zusammenbrach und notfallmässig hospitalisiert werden musste.

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