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Anklage im Postauto-Fall abgewiesen

Das Berner Wirtschaftsstrafgericht weist das Verfahren gegen ehemalige Postauto-Kader wegen "schwerwiegender Verfahrensmängel" an die Staatsanwaltschaft zurück. Stolperstein ist die Einsetzung externer Verfahrensleiter.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte im Rahmen einer ordentlichen Revision festgestellt, dass die Postauto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat. (Archivbild)
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte im Rahmen einer ordentlichen Revision festgestellt, dass die Postauto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat. (Archivbild)
Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hatte 2018 alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu als externe Verfahrensleiter im sogenannten "Postauto-Fall" eingesetzt.

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