Anklage im Postauto-Fall abgewiesen

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte im Rahmen einer ordentlichen Revision festgestellt, dass die Postauto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat. (Archivbild)
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