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Ab 2016 keine Schleicher auf Überholspur

Im neuen Jahr gelten neue Verkehrsregeln auf Autobahnen und Velostreifen. Wer beispielsweise auf einer dreispurigen Autobahn die Spur ganz links benutzen will, muss künftig mehr als Tempo 100 fahren können.
Ende Schneckentempo auf der dritten Überholspur: Fahrzeuge, die nicht mindestens Tempo 100 Fahren können, dürfen diese am nächstem Jahr nicht mehr benutzen. (Archivbild)
Ende Schneckentempo auf der dritten Überholspur: Fahrzeuge, die nicht mindestens Tempo 100 Fahren können, dürfen diese am nächstem Jahr nicht mehr benutzen. (Archivbild)
Bisher galt auf der Überholspur eine mögliche Mindestgeschwindigkeit von 80 km/h. Mit der Änderung der Verkehrsregelverordnung und der Signalisationsverordnung will der Bundesrat den Verkehrsfluss verbessern.

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