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Schranken fallen für Bulgaren und Rumänen

Für Personen aus Bulgarien und Rumänien gilt ab 1. Juni die volle Personenfreizügigkeit. Die Übergangsbestimmungen, welche deren Zuwanderung bisher beschränkten, fallen weg.
Zweimal hatte der Bundesrat die zusätzlichen Bestimmungen zur Zuwanderung von Bulgaren und Rumänen verlängert. Bald gilt für Bürger dieser Länder die volle Personenfreizügigkeit. (Symbolbild)
Zweimal hatte der Bundesrat die zusätzlichen Bestimmungen zur Zuwanderung von Bulgaren und Rumänen verlängert. Bald gilt für Bürger dieser Länder die volle Personenfreizügigkeit. (Symbolbild)
Der Bundesrat hat die Teilrevision der entsprechenden Verordnung verabschiedet, wie er am Mittwoch mitteilte. Zwischen der Schweiz und diesen beiden EU-Staaten gilt seit dem 1. Juni 2009 die Personenfreizügigkeit.

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