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"Winnetou" unterliegt strengem Titelschutz

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einer Firma die Produktion von "Winnetou"-Filmen verboten, weil diese mit dem Original fast nichts mehr zu tun haben. "Wo 'Winnetou' drauf steht, muss auch 'Winnetou' drin sein", lautet das Fazit des am Mittwoch verkündeten Urteils.
Es kann nicht nur das Original geben: Doch wer "Winnetou" und "Old Shatterhand" spielt oder unter dem Titel Filme oder Bücher veröffentlicht, muss dafür sorgen, dass die Handlungen so nah wie möglich an der ursprünglichen Fassung sind (Archiv).
Es kann nicht nur das Original geben: Doch wer "Winnetou" und "Old Shatterhand" spielt oder unter dem Titel Filme oder Bücher veröffentlicht, muss dafür sorgen, dass die Handlungen so nah wie möglich an der ursprünglichen Fassung sind (Archiv).
Damit setzte der klagende Karl-May-Verlag seine Titelschutzrechte durch. Die Produktionsfirma wollte Filme mit Romantiteln wie etwa "Winnetou und der Schatz im Silbersee" oder "Winnetous Tod" auf den Markt bringen, ...

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