­
­
­
­

Kunstmuseum Bern rechtmässige Gurlitt-Erbe

Das Oberlandesgericht in München hält den 2014 verstorbenen deutschen Kunsthändlerssohn Cornelius Gurlitt für testierfähig. Damit entscheidet das Gericht im Sinne des Kunstmuseums Bern, das von Gurlitt als Alleinerbe eingesetzt worden war.
Christoph Schäublin, Direktor des Kunstmuseums Bern, und die deutsche Kulturstaatsministerin Monika Grütters - hier 2014 bei der Bekanntgabe der Nachlassvereinbarung - freuen sich, dass das Gerangel vorbei ist und die gemeinsam geplanten Gurlitt-Ausstellungen in Angriff genommen werden können.
Christoph Schäublin, Direktor des Kunstmuseums Bern, und die deutsche Kulturstaatsministerin Monika Grütters - hier 2014 bei der Bekanntgabe der Nachlassvereinbarung - freuen sich, dass das Gerangel vorbei ist und die gemeinsam geplanten Gurlitt-Ausstellungen in Angriff genommen werden können.
Damit ist der Weg frei für eine Überstellung der rund 1500 Werke nach Bern. Gurlitt hatte das Kunstmuseum in seinem Testament überraschend als Alleinerbe eingesetzt.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­