Gericht geht von Mord an Staatsanwalt aus
Der im Januar 2015 durch einen Kopfschuss getötete Staatsanwalt Alberto Nisman sei nicht durch die eigene Hand gestorben, hiess es von dem Gericht. Der Fall hatte weit über Argentinien hinaus für Aufsehen gesorgt.
Kurz vor seinem Tod beschuldigte Nisman die damalige Staatspräsidentin Cristina Fernandez, die Rolle des Iran beim Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum in Buenos Aires im Jahr 1994 verschleiert zu haben. Nisman starb einen Tag, bevor er seine Vorwürfe vor dem Kongress erläutern sollte. Fernandez legte damals nahe, dass es sich um Suizid handelte. Dagegen empfahl bereits im vergangenen Jahr ein Strafermittler, den Fall als Morduntersuchung zu behandeln.
Pistole geliehen
Richter Ercolini betonte nun in seinem 656-seitigen Urteil: "Nismans Tod kann kein Selbstmord gewesen sein." Dafür gebe es hinreichende Beweise. Zugleich warf er einem früheren Mitarbeiter Nismans Beihilfe zum Mord vor. Diego Lagomarsino gab zu, Nisman die Pistole geliehen zu haben, durch deren Kugel dieser starb. Nach Darstellung Lagomarsinos bat Nisman ihn um die Waffe, um sich selbst und seine Familie damit zu schützen.
Fernandez, die nun als Abgeordnete im Senat sitzt, wurde zuletzt wegen Landesverrats angeklagt. Ihr wird vorgeworfen, sich hinter den Kulissen dafür eingesetzt zu haben, dass der Iran mit dem Attentat auf das jüdische Gemeindehaus, bei dem 85 Menschen starben, nicht in Verbindung gebracht wird. Damit soll sie versucht haben, die Verbindungen zum Iran zu normalisieren und im Jahr 2013 ein Handelsabkommen mit dem Land zu erzielen. Die Führung in Teheran hat eine Verwicklung in den Anschlag stets bestritten. (sda/reu)
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