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Freisprüche zu Sterbehilfe bestätigt

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Freisprüche zweier Ärzte in Sterbehilfe-Fällen bestätigt. Die Mediziner seien nicht verpflichtet gewesen, den Patientinnen nach deren Suizidversuch das Leben zu retten.
In Deutschland sind Ärzte nicht verpflichtet, Patienten nach einem Suizidversuch gegen deren Willen das Leben zu retten. Das entschied das oberste Zivilgericht.
(Symbolbild)
In Deutschland sind Ärzte nicht verpflichtet, Patienten nach einem Suizidversuch gegen deren Willen das Leben zu retten. Das entschied das oberste Zivilgericht. (Symbolbild)
Der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig bestätigte damit am Mittwoch vorherige Urteile der Landgerichte in Berlin und Hamburg. Diese hatten jeweils entschieden, dass der Patientenwille zu achten sei.

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