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EGMR lässt Dieudonné abblitzen

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) hat eine Klage des umstrittenen französischen Komikers Dieudonné gegen seine Verurteilung wegen der Einladung eines Holocaust-Leugners abgewiesen.
Erneut muss Dieudonné eine hohe Geldbusse zahlen: Der französische Komiker scheiterte mit seiner Einsprache vor dem EGMR (Archiv).
Erneut muss Dieudonné eine hohe Geldbusse zahlen: Der französische Komiker scheiterte mit seiner Einsprache vor dem EGMR (Archiv).
Dieudonné war von der Justiz in Frankreich zu einer Geldstrafe von 10'000 Euro wegen rassistischer Beleidigung verurteilt worden, weil er den Holocaust-Leugner Robert Faurisson zu einer Show auf die Bühne geladen hatte.

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