UBS bietet Daten an
Zürich/Washington. – Der Showdown beginnt in vier Wochen. Dann startet in den USA das Verfahren um die Herausgabe der Daten von 52 000 UBS-Kunden. Die Situation ist für die UBS offenbar inzwischen schon so verfahren, dass sie dem Bundesgericht in Miami vergangene Woche in einer Telefonkonferenz mit dem zuständigen Richter Alan Gold und den gegnerischen Anwälten die Einsicht in anonymisierte Kundendaten anbot. Ein UBS-Sprecher bestätigte gestern gegenüber der Nachrichtenagentur SDA einen entsprechenden Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ).
Streit um Beweismittel
Die UBS will das Gericht mit den Daten von der Stichhaltigkeit und Beweiskraft eines von der Bank in Auftrag gegebenen Gutachtens des Beratungsunternehmens Alix Partners überzeugen. Laut NZZ ist es ein zentrales Element der UBS-Verteidigungsstrategie. Aus ihm gehe hervor, dass amerikanische UBS-Kunden, die ihre Konten beim US-Fiskus nicht deklariert hatten, zu 99 Prozent keine US-Wertschriften gehalten hätten. Damit hätte die UBS nicht gegen ihr mit der US-Steuerbehörde geschlossenes «Qualified Intermediary»-Abkommen verstossen. Die Gegenseite versucht, die Zulassung des Gutachtens als Beweismittel zu verhindern. Die Ergebnisse seien ohne Einsicht in die Bankdaten schliesslich nicht nachvollziehbar, so die Argumentation. Diese will die UBS mit ihrem Angebot einer anonymisierten Einsichtnahme unter Wahrung des Bankgeheimnisses nun entkräften. Wie die NZZ unter Berufung auf das Protokoll der Telefonkonferenz berichtet, äusserte sich der Anwalt der Gegenseite in dem Gespräch nicht zu dem Vorschlag der Bank. Ob die UBS ihre Position in der Wahrnehmung des Richters verbessert habe, sei «schwer abschätzbar».
Unterdessen verflüchtigen sich nach dem Bericht auch die Hoffnungen auf eine wohlwollende Stellungnahme des Weissen Hauses zum Verfahren. Laut NZZ wird es nur eine einzige Eingabe der US-Regierung in dem Verfahren geben, die die Position der Steuerbehörde vollständig stützt. Schatzamt und Aussenministerium würden keine eigenen Stellungnahmen abgeben. Der Richter hatte für diesen Fall bereits erklärt, dass er dann davon ausgehen werde, dass die Steuerbehörde für die Regierung als Ganzes spreche.
Schwierige Verhandlungen
Die Schweizer Landesregierung versucht unterdessen, das Thema in den Verhandlungen über ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA beizulegen. Die Schweiz will das Bankgeheimnis dabei nur dann weiter lockern, wenn die USA in der Causa UBS nachgeben. Die Verhandlungen, die gestern in Washington begannen, versprechen schwierig zu werden (siehe Bericht unten).