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Treuhänder reichen Beschwerde gegen FMA-Gebührenordnung ein

Vertreter des Vaduzer Advokaturbüros Dr. Dr. Batliner & Dr. Gasser haben am Freitag Nachmittag bei der Regierungskanzlei eine Popularbeschwerde gegen die von der Landesregierung im Dezember erlassene neue Gebührenordnung der Liechtensteinischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eingereicht. Das bestätigte die Regierungskanzlei «Vaterland Online».

VON WOLFGANG FREY

Vaduz. – Mit Unterstützung der 400 Mitglieder zählenden Liechtensteinischen Treuhändervereinigung hatte die Kanzlei seit vergangenem Freitag nach eigenen Angaben mehr als 200 Unterschriften für die Beschwerde gesammelt. Nötig gewesen wären 100. Der Staatsgerichtshof soll nun die Verfassungsmässsigkeit der Gebührenordnung überprüfen.

Die Initianten der Beschwerde beklagen, die Gebührenordnung sei intransparent, die auf die Finanzintermediäre zukommenden Kosten seien nicht berechenbar. Teilweise würde die Gebühren um bis zu 1000 Prozent steigen.

Im Zuge der Sanierung des durch die Wirtschaftskrise unter Druck geratenen Staatshaushalts hatten Regierung und Landtag den Staatsbeitrag der FMA gedeckelt. Die Regierung hatte daher vor Weihnachten eine FMA-Gebührenordnung erlassen, die die Finanzbranche an den Kosten der FMA stärker als bisher beteiligt.

 
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