Schwarze Schafe an die Leine
Vaduz. – Die Liechtensteiner Regierung ortet ein weiteres Reputationsproblem für den Finanzplatz: Die Tätigkeit der sogenannten Quasi-Treuhänder. Rund 550 Geschäftsleute mit einer Bewilligung nach Artikel 180a des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) zählt Liechtenstein. Ihr Bestand ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen – von 438 im Jahr 2004 auf 548 im Jahr 2010.
Mit dieser Bewilligung können sogenannte «kaufmännisch Befähigte» faktisch fast allen Treuhandgeschäften nachgehen, mit Ausnahme der Gesellschaftsgründung – ohne staatliche Aufsicht oder berufsspezifische Qualifikationen. Im Extremfall kann die Aufsichtslücke gar dazu führen, dass ein rechtskräftig verurteilter Geschäftsmann seine Tätigkeit unbeschadet fortsetzen kann. Internationales Aufsehen erregte vor ein paar Jahren die vorübergehende Inhaftierung des Geschäftsführers einer Liechtensteiner Treuhandgesellschaft in Italien wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Der Verhaftete war gar kein Treuhänder, sondern hatte eine Bewilligung nach Artikel 180a des PGR. Die Konzession für das Treuhandbüro hatte sein Kompagnon. Der heutige Chef der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA), Mario Gassner, warnte bereits damals gegenüber «Wirtschaft regional»: «Der Fall zeigt, dass dringend ein Aufsichts- und Sanktionsregime notwendig wäre.»
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