Schlappe für Millionenkläger
VON PATRICK STAHL
Vaduz. – Die Gerichte in Vaduz haben dem gescheiterten Fondsmanager kürzlich gleich in zwei Fällen eine Abfuhr erteilt. Das Obergericht hat die Klage gegen die Bank Frick bereits in zweiter Instanz abgewiesen. Die Richter kommen in ihrem Urteil vom 1. April zum Schluss, dass die Depotbank nicht für den Zusammenbruch der Fondsgesellschaft Hermann Finance verantwortlich zu machen ist, wie aus dem Urteil hervorgeht.
Interessen der Anleger geschützt
Das Gericht ist der Ansicht, die Bank Frick habe die Einlagen der Anleger zu Recht ausbezahlt, nachdem diese aus den Fonds aussteigen wollten. Eine Ablehnung dieser Forderung wäre nach Ansicht der Richter problematisch gewesen und hätte womöglich juristische Folgen für die Bank selbst nach sich gezogen.
Die Depotbank sei auch nicht daran schuld, dass die Revisionsstelle der Fondsgesellschaft anfangs 2005 ihr Mandat niederlegte, heisst es im Urteil. Angesichts der angespannten Lage der Hermann Finance sei die Bank Frick nicht angehalten gewesen, die Revisionsstelle zur Weiterführung ihrer Aufgabe zu drängen. Kurz nach der Mandatsniederlegung der Revisionsstelle stimmten Anfang des Jahres 2005 alle Beteiligten der Liquidation der Hermann Finance zu.
Verwaltungsrat trifft keine Schuld
Wenige Tage nach dem Urteil in der Causa Bank Frick hat das Landgericht nachgedoppelt und eine weitere Klage des Fondsmanagers gegen drei frühere Verwaltungsräte seiner Gesellschaft abgewiesen. Hermann hatte die Führungscrew auf insgesamt 10 Millionen Franken verklagt, weil sie mit ihrer geschlossenen Demission im Jahr 2004 wesentlich zum Niedergang seiner Fondsgesellschaft beigetragen hätten.
Die Richter beurteilten dies jedoch anders: Die drei Verwaltungsräte hätten mit ihrem Austritt aus der Firma nicht rechtswidrig gehandelt und trügen daher auch keine Schuld, urteilte der Einzelrichter in erster Instanz. Hermann will beide Urteile an die nächsthöhere Instanz weiterziehen.
Hauptverfahren noch hängig
Der Fondsmanager hat damit weitere Teilniederlagen mit seinen Millionen-Klagen erlitten. Hermann macht insbesondere den Staat Liechtenstein sowie die Bank Frick und die früheren Verwaltungsräte seiner Fondsgesellschaft für den Zusammenbruch verantwortlich. Er hat alle drei Parteien zusammen auf ursprünglich rund 243 Millionen Franken verklagt (siehe Kasten). Allein im Hauptverfahren gegen den Staat fordert er 200 Millionen Franken Schadenersatz aus der Staatskasse.
Das Verfahren gegen den Staat muss neu aufgerollt werden, nachdem der Oberste Gerichtshof das Urteil der Vorinstanz wegen formeller Mängel aufgehoben hatte. Das Obergericht muss nun Vertreter der Grossanleger der Hermann Finance einvernehmen, nachdem das Gericht dies im ersten Prozessgang versäumt hatte. Die Einvernahmen beginnen nächste Woche.
Umstrittene Verfügung
Alle Beteiligten hätten mutwillig und gesetzeswidrig seine Fondsgesellschaft in den Ruin getrieben und ihn seiner wirtschaftlichen Existenz beraubt, argumentiert Hermann. Das damalige Amt für Finanzdienstleistungen hatte die Hermann Finance im Jahr 2003 wegen Verstössen gegen die Wettbewerbsbestimmungen mit einem Monitoring belegt und das Verfahren publik gemacht. Die Behörde hatte die Hermann Finance wegen marktschreierischer Werbung, häufigen Wechsels in der Geschäftsleitung und Problemen bei der Befüllung des Fondsvermögens unter ihre Beobachtung gestellt.
Der Fondsmanager behauptet, die Anleger hätten sich wegen der amtlichen Verfügung fluchtartig aus den Fonds zurückgezogen. Das Fondsvolumen brach im Herbst 2004 lawinenartig ein und sank innert weniger Wochen von fast 60 Millionen Franken unter die gesetzliche Marke von 2 Millionen Franken. Zudem sprangen potenzielle Investoren mit über 100 Millionen US-Dollar ab.